Wenn Sie nicht möchten, dass die gesetzliche Erbfolge darüber entscheidet, wie Ihr Erbe aufgeteilt wird, ist es ratsam ein Testament zu verfassen. Im Testament können Sie eigene Vorstellungen bezüglich des Erbes festlegen und somit eventuell auftretende Streitigkeiten unter Angehörigen vermeiden.
In einem Testament können Sie u.a. Verfügungen bezüglich der Erbeinsetzung, zu besonderen Auflagen (Bedingungen für Erbfall), Pflichtteilentziehung oder -beschränkungen treffen. Für die Verfassung eines Testaments nach geltendem Deutschen Recht gibt es zwei Möglichkeiten, das eigenhändige Testament und das notarielle Testament.
Bei dem eigenhändigen Testament handelt es sich um ein handschriftliches Testament, das man selbst / eigenhändig verfasst und unterschrieben hat. Das Testament muss hierbei vollständig handgeschrieben werden, um gültig zu sein. Ratsam ist in einem handschriftlichen Testament auch die Angabe von Ort und Datum, um im Falle mehrerer widersprüchlicher Testamente feststellen zu können, welches das aktuellste ist. Am Sichersten ist es bei Änderungen des Testaments, das alte handschriftliche Testament zu vernichten. Den Aufbewahrungsort des Testaments sollten Sie bestenfalls einem Angehörigen (Erben) mitteilen, so dass diese im Todesfall wissen, wo es sich befindet.
In einem Notariellen Testament wird Ihr letzter Wille durch einen Notar aufgesetzt und anschließend verwahrt. Bei einem notariellen Testament ist es ratsam die Erben darüber zu informieren, bei welchem Notar das Testament hinterlegt ist, damit diese im Todesfall wissen, wo das Testament verwahrt wird. Nachträgliche Änderungen am Testament sind jederzeit möglich.